Ein besonderes Merkmal der luxemburgischen Bühnenkunst ist die Nichtexistenz von fest an Theatern engagierten Ensembles. Weder im Bereich Tanz noch im Bereich Theater arbeiten die Künstler mit festen Engagements. Bühnenberufe werden in Luxemburg unter dem Status des „travailleur intellectuel indépendant“ ausgeführt. Das heißt, dass ein Künstler, ein Regisseur oder Bühnenbildner immer nur für die Dauer einer Produktion einen Vertrag hat. Dies lässt dem Künstler viele Freiräume, stellt aber auch ein nicht geringes Risiko dar, denn es bedeutet für sie oder ihn, sich immer vom Vertrag zu Vertrag zu hangeln und oft unfreiwillige Phasen der Inaktivität erlebt. Um diese prekäre berufliche Situation zu entschärfen stellt der Staat Hilfen den Künstlern und Fachleuten zur Verfügung, die von der „Loi du 16 décembre 2022 portant modification de la loi modifiée du 19 décembre 2014 relative 1) aux mesures sociales au bénéfice des artistes professionnels indépendants et des intermittents du spectacle 2) à la promotion de la création artistique“ geregelt wird.
Weitere Informationen :
https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2022/12/16/a636/jo
Ein „intermittent du spectacle“ ist eine Person, die intermittierend im Bühnenwesen tätig ist (d.h. für die Dauer eines Projekts arbeitet und aktive Phasen mit Inaktivität abwechselt), was damit zusammenhängt, dass die meisten Bühnenberufe an zeitlich begrenzte Projekte geknüpft sind, wie das beispielsweise bei der Produktion eines Theaterstücks der Fall ist.
Weitere Informationen :
https://culture.lu/cadre-de-travail/35
Bei finanziellen Engpässen, die existenzbedrohend sind, stellt der Staat unter gewissen Bedingungen Sozialhilfen bereit. Diese sollen dabei helfen, besonders schwierige Zeiträume zu überbrücken und, vor allem, den Kunstschaffenden und Fachleuten weiterhin die Möglichkeit geben, künstlerisch tätig zu sein.
Weitere Informationen :
https://mc.gouvernement.lu/fr/Domaines/intermittent-spectacle.html
http://eli.legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/19/n10/jo
Alle Künstler und Fachleute in den darstellenden Künsten haben den Status des „travailleur intellectuel indépendant“. Die einzige Ausnahme bildet festangestellte Techniker an den großen Häusern.Selbstständige müssen sich bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale – CCSS), welche für die Bearbeitung der Daten, die Eintragung der Anmeldungen und die Einnahme der Beiträge für die einzelnen Kassen zuständig ist, anmelden. Die CCSS ist der Ansprechpartner dieser Versicherten.
Weitere Informationen :
Der Status des „artiste indépendant“ ist ein beruflicher Status, den der Staat Künstlern gewährt, die sich beruflich der Schaffung von Kulturgütern und der Produktion künstlerischen Darstellungsformen widmen. Der Status des professionellen „artiste indépendant“ wird jeweils für eine Dauer von 24 Monaten gewährt und kann beliebig erneuert werden.
Weitere Infos :
Bei finanziellen Engpässen, die existenzbedrohend sind, stellt der Staat unter gewissen Bedingungen Sozialhilfen bereit. Diese sollen dabei helfen, besonders schwierige Zeiträume zu überbrücken und, vor allem, den Kunstschaffenden und Fachleuten weiterhin die Möglichkeit geben, künstlerisch tätig zu sein.
Weitere Informationen :
https://mc.gouvernement.lu/fr/Domaines/artiste-independant.html
http://eli.legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/19/n10/jo
ASPRO (frz. Association luxembourgeoise des Professionnels du Spectacle Vivant) ist der Zusammenschluss der freischaffenden Künstler und Intermittents. Ziel der Vereinigung ist es, die gemeinsamen Interessen gegenüber öffentlichen Entscheidungsträgern, Produzenten und den Medien zu vertreten.
ASPRO hat einen Glossar der Berufe im Bereich der darstellenden Künste in Luxemburg herausgebracht, “Recommandations tarifaires générales pour les professeionne.ll.e.s du spectacle vivant“ (Tarifempfehlungen für den Bereich der darstellenden Künste) sowie eine „Charte autour du contrat des professionnel.le.s du spectacle vivant“ (Charta rund um den Vertrag für Kunstschaffende im Bühnenbereich) und bietet seinen Mitgliedern stetig Unterstützung in Fragen zu Verwaltungsvorgängen.
Zögern sie bitte nicht ASPRO zu kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben.